Dienstleistungs- und Inbetriebnahme-Richtlinien
Diese Richtlinien sind bindend für Arbeiten, die unsere Mitarbeiter außerhalb der Geschäftsräume der FLORIN Gesellschaft für Lebensmitteltechnologie mbH leisten, wie zum Beispiel:
- allgemeine Beratung,
- Software-Erstellung im Hause unseres Kunden,
- Software-Unterstützung im Hause unseres Kunden,
- Probebetrieb im Hause unseres Kunden und
- Inbetriebnahmen beim Endkunden
und können hier eingesehen werden.