Zulässige Gewichtsabweichungen bei Fertigpackungen

Zulässige Minus-Abweichungen bei Fertigpackungen gleicher Füllmenge

Nennfüllmenge in g oder ml Zul. Abweichung
  5 – 50 9 %
  50 – 100 4,5 g (ml)
100 – 200 4,5 %
200 – 300 9 g (ml)
300 – 500 3 %
  500 – 1000 15 g (ml)
  1000 – 10000 1,5 %
  1. Im Mittel über eine Produktion/Charge darf die Nennfüllmenge nicht unterschritten werden.
  2. Für einzelne Packungen sind Unterschreitungen bis TU1, das ist der in der Tabelle genannte Wert, zulässig.
  3. Maximal 2% aller Packungen dürfen bis TU2 abweichen.
  4. TU2 ist für Packungen nach Gewicht oder Volumen 2 x TU1, für Packungen nach Abtropfgewicht 3 x TU1.
  5. Unterschreitungen von TU2 sind nicht zulässig.

Zulässige Minus-Abweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Füllmenge

Nennfüllmenge in g Zul. Abweichung
weniger als 100 1,0
zwischen 100 – 500 2,0
zwischen 500 – 2000 5,0
2000 – 10000 10,0
  1. Diese Grenzen sind absolut, höhere Unterschreitungen sind nicht zulässig

All dies gilt nicht für gefrorenes Geflügelfleisch. Dafür gibt die VO (EWG) 1538/91 eine Sonderregelung vor.

Quelle: §§ 9, 10 und 32 der Fertigpackungs-Verordnung