Zulässige Gewichtsabweichungen bei Fertigpackungen
Zulässige Minus-Abweichungen bei Fertigpackungen gleicher Füllmenge
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- Im Mittel über eine Produktion/Charge darf die Nennfüllmenge nicht unterschritten werden.
- Für einzelne Packungen sind Unterschreitungen bis TU1, das ist der in der Tabelle genannte Wert, zulässig.
- Maximal 2% aller Packungen dürfen bis TU2 abweichen.
- TU2 ist für Packungen nach Gewicht oder Volumen 2 x TU1, für Packungen nach Abtropfgewicht 3 x TU1.
- Unterschreitungen von TU2 sind nicht zulässig.
Zulässige Minus-Abweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Füllmenge
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- Diese Grenzen sind absolut, höhere Unterschreitungen sind nicht zulässig
All dies gilt nicht für gefrorenes Geflügelfleisch. Dafür gibt die VO (EWG) 1538/91 eine Sonderregelung vor.
Quelle: §§ 9, 10 und 32 der Fertigpackungs-Verordnung